Ermessensüberschreitung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes
Beschränkung des Verzögerungsgeld auf wesentliche Fälle
Leitsatz
1. Droht das FA im Rahmen der erstmaligen Fristsetzung zur Vorlage von Buchführungsunterlagen ein Verzögerungsgeld nach §
146 Abs. 2b AO an und setzt eine die Weihnachtszeit einschließende Frist von nur 12 Tagen, begegnet die Rechtmäßigkeit der
Festsetzung eines Verzögerungsgeldes in Höhe von 2.500 EUR ohne erkennbarem Entschließungsermessen erheblichen Zweifeln i.
S. d. § 69 FGO.
2. Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen der Nichtvorlage von Buchführungsunterlagen nach § 146 Abs. 2b AO ist auf
wesentliche Fälle zu beschränken.
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