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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 60/09

Gesetze: InsO § 199 S. 2, InsO § 258, GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4, GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 62 Abs. 2, FGO § 135 Abs. 1

Vertretung einer GmbH nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Vollbeendigung

Kostentragungspflicht des vollmachtslosen Vertreters

Leitsatz

1. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens führt nicht zur Liquidation einer GmbH. Die Eintragung desjenigen, der etwa im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Geschäftsführer der GmbH war, als Liquidator ins Handelsregister ist unzutreffend.

2. Auch im Falle eines positiven Reinvermögens schließt sich an das Insolvenzverfahren kein gesellschaftsrechtliches Liquidationsverfahren an.

3. Das Insolvenzverfahren soll zur Vollbeendigung der Kapitalgesellschaft führen.

4. Kosten, die ein vollmachtloser Vertreter veranlasst hat, sind ihm aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
LAAAE-02041

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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.04.2011 - 3 K 60/09

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