Kein Anspruch im Billigkeitswege auf Verteilung eines sich bei
Wechsel der Gewinnermittlungsart ergebenden Übergangsverlustes auf drei Jahre
Leitsatz
1. Ein Übergangsverlust, der sich
beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung
ergibt, mindert in voller Höhe den laufenden Gewinn im Jahr des Übergangs.
2. Der Steuerpflichtige hat keinen
Anspruch darauf, dass dieser Übergangsverlust in entsprechender Anwendung von R
17 Abs. 1 S. 4 EStR 2001 im Billigkeitswege auf das Jahr des Übergangs und die
beiden Folgejahre verteilt wird (Anschluss an ); das gilt auch dann, wenn sich bei Verteilung auf drei Jahre eine
insgesamt deutlich niedrigere Einkommensteuerlast ergäbe.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2012 S. 441 AAAAE-02036
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.09.2009 - 14 K 925/05
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