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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 925/05

Gesetze: EStG 1999 § 4 Abs. 1, EStG 1999 § 4 Abs. 3, AO § 163 S. 2, AO § 5, FGO § 102, EStR 2001 R 17 Abs. 1 S. 4

Kein Anspruch im Billigkeitswege auf Verteilung eines sich bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ergebenden Übergangsverlustes auf drei Jahre

Leitsatz

1. Ein Übergangsverlust, der sich beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung ergibt, mindert in voller Höhe den laufenden Gewinn im Jahr des Übergangs.

2. Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch darauf, dass dieser Übergangsverlust in entsprechender Anwendung von R 17 Abs. 1 S. 4 EStR 2001 im Billigkeitswege auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre verteilt wird (Anschluss an ); das gilt auch dann, wenn sich bei Verteilung auf drei Jahre eine insgesamt deutlich niedrigere Einkommensteuerlast ergäbe.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2012 S. 441
AAAAE-02036

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.09.2009 - 14 K 925/05

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