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FG Münster 20.12.2011 1 K 4150/08 E, BBK 4/2012 S. 155

Doppelte Haushaltsführung | Nachweis des eigenen Hausstands

Für die Frage, ob ein Arbeitnehmer außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhält und der Arbeitgeber damit die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten kann, kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten des eigenen Haushaltes beteiligt.

Dies hat das (Az. 1 K 4150/08 E) festgestellt. Bei fehlender Kostenbeteiligung sprechen demnach für einen eigenen Hausstand auch der Aufenthalt im Hausstand an Wochenenden, der Bezug einer wesentlich kleineren Wohnung am Beschäftigungsort, das Wohnen des Partners im eigenen Hausstand und die Meldung des Hausstandes als Erstwohnsitz. Gegen das FG-Urteil wurde die Revision zugelass...

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