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FG Niedersachsen 3.11.2011 11 K 467/09, BBK 4/2012 S. 158

Steuerrecht | Kosten für Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben

Aufwendungen für ein Erststudium können als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sein.

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