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Einkommensteuer | Verwendung von Policendarlehen
Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nach dem nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmten Wirtschaftsguts i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Anschluss an NWB XAAAB-73515).