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Umsatzsteuer | Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i. S. von § 3b UStG. (2) Die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des StÄndG 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung.
Die Klägerin erbrachte ein Leistungsbündel, indem sie für Konzertveranstalter (u. a. im Ausland) die Beförderung der Künstler und deren Begleitpersonen zwischen Flugplatz, Hotel, Veranstaltungsort und auf Wunsch dieser Personen zu individuellen Zielen vornahm. Dafür setzte sie Luxuslimousinen und Kleinbusse mit für diesen Einsatz besonders qualifizierten Fahrern ein und erhielt nach Anzahl der Shows bemessene Paus...