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IWB 24/2000

Russische Föderation; | Gewinnsteuersätze für Betriebe, Banken und Versicherungen

Entsprechend einer Instruktion des Ministeriums für Steuern und Gebühren v. (veröffentlicht u. a. in Ekonomika i schis'n, Moskau, Nr. 39/2000 v. ) sind die Gewinnsteuersätze auf der Grundlage des Ersten Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation v. und des Gesetzes über die Steuer auf den Gewinn von Betrieben und Organisationen v. wie folgt geregelt: Der Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) für die an den Föderalhaushalt abzuführenden Steuern beträgt mit Wirkung ab 11 %, bis zum 13 %. Die Gewinnsteuersätze (Körperschaftsteuersätze) für die Abführungen an die Haushalte der Subjekte der Föderation (Regionen, autonome Republiken, Gebiete usw.) werden auf der Grundlage von Gesetzen festgelegt, die von den gesetzgebenden Organen dieser Subjekte beschlossen werden. Der Gewinnsteuersat...

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