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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Sozialer Tag

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Verschiedene Hilfsorganisationen in Deutschland führen einmal im Jahr einen sog. sozialen Tag durch. An diesem Tag suchen sich die teilnehmenden Schüler eine bezahlte Tätigkeit. Den erarbeiteten Lohn spenden die Schüler für ein bestimmtes Hilfsprojekt.

Bei Zugrundelegung der allgemeinen Grundsätze sind die Tätigkeiten der Schüler als Arbeitsverhältnisse zu beurteilen. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge sind somit Betriebsausgaben und Arbeitslohn, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Wegen der Besonderheiten der Projekte und vor dem Hintergrund, dass steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn von einem Lohnsteuerabzug aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen auf die im Rahmen der Aktionstage von den Schülern erarbeiteten Vergütungen abgesehen wird. Der Nachweis über die Zahlung der erarbeiteten Vergütung auf das Spendenkonto ist allerdings vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen. Bei Privatpersonen wird auf das Führen eines Lohnkontos für die Schüler verzichtet. Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich in aller Regel um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort...

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