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Schiedsrichter
Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Fußball-Schiedsrichter und ihre Assistenten führen zu sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG), wenn sie vom Verband ausschließlich auf nationaler Ebene eingesetzt werden.
Fußball-Schiedsrichter und ihre Assistenten, die darüber hinaus auch international oder in anderen ausländischen Ligen eingesetzt werden, erzielen aus ihrer gesamten Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( BFH/NV 2018 S. 497). Entsprechendes gilt, soweit sie für Werbezwecke tätig werden.
Vergütungen an ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich des Sports sind bis zu 840 € jährlich steuer- und beitragsfrei (sog. Ehrenamtspauschale; vgl. „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“ unter Nr. 10).