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Miles & More
Viele Unternehmen, insbesondere Fluggesellschaften, haben sog. Kundenbindungsprogramme eingeführt, bei denen der Kunde für die Inanspruchnahme einer Leistung Bonuspunkte erhält, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen in Sachprämien umgewandelt werden können.
So hat z. B. die Lufthansa ein Prämienprogramm aufgelegt, das sich „Miles & More“ nennt. Danach werden denjenigen Fluggästen Prämien gewährt, die besonders häufig die Lufthansa benutzen. Der Wert der Prämien richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der geflogenen Meilen. Die Meilen werden auch den Fluggästen gutgeschrieben, die im Auftrag und für Rechnung ihres Arbeitgebers fliegen.
Die von der Lufthansa eingeräumten Preisvorteile gehören grundsätzlich zum steuerlichen Arbeitslohn, soweit die prämierten Flugmeilen auf Auswärtstätigkeiten entfallen, die vom Arbeitgeber bezahlt wurden. Da der Arbeitgeber in die Arbeitslohnzahlung durch einen Dritten eingeschaltet ist (Beschaffung bzw. Bezahlung der Tickets), obliegt ihm im Grundsatz auch der Lohnsteuerabzug (vgl. das Stichwort „Lohnzahlung durch Dritte“ unter Nr. 3). Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer (wie dies häufig im öffentlich...