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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Bundesfreiwilligendienst

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst beträgt 2025 höchstens 8 % von 8050 € = 644 € monatlich.

1. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

a) Allgemeines

Als Ersatz für den ausgesetzten Zivildienst wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt.

Der Bundesfreiwilligendienst wird normalerweise für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet. Im Ausnahmefall kann der Bundesfreiwilligendienst bis zu 24 Monate dauern.

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Bundesfreiwilligendienst-Einsatzstellen sind z. B. Krankenhäuser, Altersheime, Kinderheime, aber auch Sportvereine, Museen und andere Kultureinrichtungen.

b) Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Unfallversicherung, wenn sie eine Vergütung (Sachbezug un...

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