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Einkommensteuer; | kein Progressionsvorbehalt für Europagehalt von Lehrern an Europäischen Schulen im Ausland
(1) Das sog. Europagehalt von Lehrern an Europäischen Schulen im Ausland ist nicht in die Ermittlung des Steuersatzes einzubeziehen. (2) § 32b EStG enthält keinen allgemeinen Progressionsvorbehalt für steuerfreie Bezüge, sondern bildet nur unter den dort genannten Voraussetzungen und nur für die dort näher bezeichneten Leistungen bzw. Einkünfte eine (deklaratorische oder konstitutive) Rechtsgrundlage, um diese Leistungen bzw. Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen. (3) Auf einen Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. i. V. mit einem DBA kommt es dann nicht an, wenn eine vom DBA unabhängige speziellere und weitergehende Steuerbefreiung besteht. Eine solche kann sich auch aus einer Rechtsverordnung ergeben, wenn der Gesetzgeber durch die Ermächtigungsnorm das für die Steuerbegünst...