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Abgabenordnung; | Auskunftsersuchen im Vollstreckungsverfahren
Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (1) Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO 1977 sind auch im Vollstreckungsverfahren zulässig. (2) Eine Rangfolge, welche von mehreren — möglicherweise — als Auskunftspflichtige in Betracht kommenden Personen in Anspruch zu nehmen ist, schreibt § 93 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht vor. Die Inanspruchnahme eines Dritten zur Auskunftserteilung bedarf jedoch einer Interessenabwägung zwischen den besonderen Belastungen, denen ein Auskunftsverpflichteter ausgesetzt ist, und dem Interesse der Allgemeinheit an der möglichst gleichmäßigen Festsetzung und Verwirklichung der Steueransprüche. Die Beantwortung eines Auskunftsersuchens ist in der Regel auch dann zumutbar, wenn mit dessen Befolgung eine nicht unverhältnismäßige Beeinträchtigung eigenwirtschaftlicher Interessen ver...