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Zertifizierungsstelle
Bis zum war die Zertifizierungsstelle beim ehemaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen eingerichtet. Anschließend – bis zum – erfüllte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die erforderlichen Aufgaben. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angesiedelt (§ 3 AltZertG). Ab dem übernimmt das BZSt die Aufgabe der Zertifizierung sowie die Rücknahme und den Widerruf der Zertifizierung.
Die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages beinhaltet die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Altersvorsorgevertrags den Zertifizierungskriterien des § 1 Absatz 1, 1a oder beider Absätze AltZertG entsprechen und der Anbieter die Anforderungen des § 1 Absatz 2 AltZertG erfüllt (§ 1 Absatz 3 AltZertG). Der Altersvorsorgevertrag ist damit im Rahmen des § 10a EStG als zusätzliche Altersvorsorge neben den Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich förderungsfähig.
Die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages beinhaltet die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrages die Anforderungen des § 2 AltZertG erfüllen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Absatz 2 AltZertG entspricht (§ 2 Absatz 3 AltZertG). Damit ist auch dieser Vertrag im Rahmen des § 10 EStG steuerlich förderungsfähig.
Die ...