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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Versorgungsausgleichskasse

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Nach der Reform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 wurde noch im gleichen Jahr zum die Versorgungsausgleichskasse als Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit eingerichtet. Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse wurde ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht erfüllt und die Grundlage dafür geschaffen, dass im Versorgungsausgleich bei Ausgleichsansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung im Fall der externen Teilung eine kapitalgedeckte Auffanglösung zur Verfügung steht, wenn die Ausgleichsberechtigten sich bis zum Ablauf der vom Familiengericht gesetzten Frist sich für keinen Versorgungsträger entscheiden (§ 15 Absatz 5 VersAusglG). Für die ausgleichsberechtigte Person wird eine Rentenversicherung bei der Versorgungsausgleichskasse eingerichtet. Der Geschäftsbetrieb wurde zum aufgenommen.

Ab dem 65. Lebensjahr zahlt die Versorgungsausgleichskasse grundsätzlich eine Altersrente, außer in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist ein anderer Rentenbeginn bestimmt. Vor dem 60. Lebensjahr ist ein Rentenbeginn nicht möglich.

Hat der Ausgleichsberechtigte zum Zeitpunkt der Begründung de...

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