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Sterbegeld
Leistungen, die in einem engen zeitlichen Abstand zum Tod des Versorgungsberechtigten an dessen Hinterbliebene ausbezahlt werden. Neben Kapitalleistungen (i. d. R. 2- bis 3-Fache des Monatsentgelts bei Tod vor Rentenbeginn) ist dies oftmals die Weitergewährung der Rentenleistung des Verstorbenen für einen kurzen Zeitraum (2–3 Monate), bevor eine Hinterbliebenenrente einsetzt, die dann nur einen Teil (50–60 %) der ursprünglichen Leistung beträgt.