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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Der PSVaG ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (§ 14 Absatz 1 Satz 1 BetrAVG). Er ist ein Versicherungsunternehmen und unterliegt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG der Aufsicht durch die BaFin. Oberstes Organ des PSVaG ist die Mitgliederversammlung.

Der PSVaG wurde am vom Verband der LVU (jetzt GDV), der BDA und dem BDI zur Insolvenzsicherung nach dem BetrAVG gegründet. Seine Aufgabe ist es, in einem Insolvenzsicherungsfall im Sinne des BetrAVG Versorgungszusagen der betrieblichen Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen, Unterstützungskasse, Zusagen über einen Pensionsfonds und Pensionskassen seit 2021 sowie in bestimmten Fällen auch Zusagen über eine Direktversicherung zu sichern. Zu Einzelheiten diesbezüglich siehe Insolvenzsicherung.

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