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Eckrente
Bei der Eckrente handelt es sich um eine fiktive Rente eines in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, der 45 Versicherungsjahre lang gearbeitet hat und hierbei stets ein Durchschnittsgehalt aller Versicherten erzielt und hieraus entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (Eckrentner).