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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine Bundesoberbehörde unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Sie ist die Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen (BfF) und wurde zum eingerichtet. Das BZSt ist für die Überwachung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens zuständig und übt die Fachaufsicht über die zentrale Stelle aus, an die die Rentenbezugsmitteilungen zu übersenden sind.

Seit Mai 2008 vergibt das BZSt jedem Deutschen eine eindeutige Steuer-Identifikationsnummer.

Zum hat das BZSt die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (vgl. § 3 Absatz 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernommen (vgl. § 14 Absatz 5 AltZertG).

Aufgrund des steuerrechtlichen Schwerpunkts dieser staatlichen Sonderaufgabe hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsaufgaben auf das BZSt verlagert. Die Zertifizierung der Altersvorsorge- und Basisrentenverträge ist Voraussetzung für die steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung und für die Gewährung der staatlichen Zulage bei der Riesterrente.

Das BZSt prüft die von den Anbietern vorgelegten Antragsformulare, Checklisten (Erläut...

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