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Berufsunfähigkeitsrente
Mit Wirkung vom wurden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese beinhaltet die beiden Rentenarten
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und
Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Neuregelung gilt für alle Fälle, in denen die Rente ab begonnen hat.
Bestand jedoch bereits vor dem ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente oder auf Erwerbsunfähigkeitsrente, werden diese Renten weiterhin unverändert nach dem bis zum geltenden Recht weiterbezahlt.