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Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG) vom (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. 2023 I Nr. 294), sind die Bedingungen der staatlichen Förderung für die sog. Riester-Rente festgelegt. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wurde hierbei die Aufgabe übertragen, zu prüfen, inwieweit ein Altersvorsorgevertrag die Förderkriterien (Zertifizierung) erfüllt. Seit dem ist die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angesiedelt.