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Altersvermögensgesetz (AVmG)
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) vom (BGBl. I S. 1310, BStBl. I S. 420) verabschiedet. Es trat am in Kraft und wurde zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3858).
Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Rentenanpassung neu geregelt, die sich nun wieder an der Lohnentwicklung orientiert. Verschämte Altersarmut soll verhindert werden, indem eine bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt wird und die Rentenversicherungsträger sollen zukünftig allen Versicherten eine Mitteilung über den Stand ihrer Rentenanwartschaften zusenden.
Kernstücke der Rentenreform und des Altersvermögensgesetzes sind allerdings die Einführung einer staatlich geförderten, zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente), die in der betrieblichen Altersversorgung oder als private Eigenvorsorge abgeschlossen werden kann und die Aufnahme eines sofort unverfallbaren (Unverfallbarkeit) Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch En...