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Einkommensteuer; | Erschließungskosten des Erbbauberechtigten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts (§ 10e Abs. 6 EStG 1990)
Werden im Rahmen des Erwerbs eines Erbbaurechts von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen die pauschal ermittelten Erschließungskosten vom Erwerber mit übernommen, stellen diese Kosten beim Erwerber Anschaffungskosten für das Erbbaurecht dar, die grundsätzlich nach § 10e Abs. 6 EStG begünstigt sind. Da der Abzug als Vorkosten jedoch voraussetzt, dass die Aufwendungen im Fall der Vermietung oder Verpachtung der Wohnung als WK abgezogen werden könnten, sind sie auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen und nur insoweit abziehbar, als sie auf die Zeit vor Bezug der Wohnung entfallen (, n. v.).