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EuGH 19.10.2000 Rs. C-216/98, IWB 22/2000

Steuerrecht; | Mindestpreisfestsetzung bei Tabakwaren

Die Rs. C-216/98 hat der wie folgt entschieden: (1) Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 der Richtlinie 95/59/EG des Rates v. über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer verstoßen, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, nach denen die Mindestpreise für den Kleinverkauf von Tabakwaren durch Ministererlass festgesetzt werden müssen. (2) Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

[Ku]

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