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Einkommensteuer; | Höchstbetragsberechnung für den Spendenabzug bei Einkünften aus der Beteiligung an einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 10b Abs. 1 EStG)
Ist ein Stpfl. an einer PerGes beteiligt, die Organträger einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist, so bleibt bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden nach § 10b Abs. 1 EStG aufgrund des Gesamtbetrags der Einkünfte das dem Stpfl. anteilig zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft außer Ansatz (). Dazu führt der BFH aus: Bei der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft bleiben Organträger und Organgesellschaft zivilrechtlich und steuerrechtlich verschiedene Rechtsträger und ermitteln selbständig ihr jeweiliges Einkommen; erst danach ist das Einkommen der Organgesellschaft nach § 14 KStG dem Organträger zuzurechnen - sog. Zurechnungstheorie - (Hinweis auf , BStBl 1992 II S. 817). Die Zurechnung erfolgt nicht im Rahmen der Gewin...