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Außenwirtschaftsrecht; | Neufassung der Verdingungsverordnung für Leistungen
Mit Schr. v. - I B 3 - 26 50 00/12 (BAnz Nr. 200a v. ) hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie die vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) erarbeitete Neufassung der Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) bekannt gegeben. Sie dient insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/52/EG und 98/4/EG, die das EG-Vergaberecht an das Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation WTO anpassen, in deutsches Recht und löst die Ausgabe 1997 der VOL ab.