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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigungszeitraum für Photovoltaikanlagen
Die OFD Frankfurt/M. hat zum Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15a UStG für Betriebsvorrichtungen, die wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind, Stellung genommen. Die OFD geht in ihrer Verfügung insbesondere auf den maßgeblichen Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Photovoltaikanlagen ein ( NWB OAAAD-99624). S. 124
Der NWB PAAAD-54643 (Kurzinfo StuB 2010 S. 957) entschieden, dass für Betriebsvorrichtungen, die als wesentliche Bestandteile auf Dauer in ein Gebäude eingebaut werden, der für Grundstücke geltende Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren gilt. Der BFH begründet dies damit, dass der Gesetzgeber in § 15a Abs. 1 UStG lediglich eine Differenzierung zwischen Wirtschaftsgütern, für die e...