Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant
Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (Bewirtungen von Kunden und Lieferanten; Galaempfang zum Betriebsjubiläum) unterliegen auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: einem Hotelbetrieb mit Restaurants und Veranstaltungsräumen) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche Gegenstand der erwerbsbezogenen bewirtenden Tätigkeit sind (Bezug: § 4 Abs. 5 EStG 1997).
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der aktuellen Fassung nicht mindern, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Das Abzugsverbot gi...