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Firmenzusatz „Group” für Einzelkaufmann ist irreführend
Die Firma eines Kaufmanns darf keine Angaben enthalten, die ersichtlich geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse irrezuführen, die für die angesprochenen Verkehrskreise aber wesentlich sind (§ 18 Abs. 2 HGB). Ersichtlich irreführend sind dabei bereits solche Firmenbestandteile, bei denen die Täuschungseignung nicht allzu fernliegt. Dies ist namentlich der Fall bei der Firmenbezeichnung „J ... e. K. Group”, weil der Begriff Gruppe bzw. Group eine Vereinigung bzw. den Zusammenschluss mehrerer voraussetzt, zwei von einer Person betriebene einzelkaufmännische Gesellschaften und eine von ihm gegründete GmbH mit dem jeweiligen Firmenkern „J ...” erfüllen dieses Merkmal nicht ().
Stimmen der Literatur hal...