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Einkommensteuer; | LSt-Haftung der Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernmutter
Eine inl. Kapitalgesellschaft ist trotz der Organstellung ihres Geschäftsführers nicht dessen Arbeitgeber, wenn der Geschäftsführer in einem Dienstverhältnis zu einer ausl. Konzernmutter steht, die ihn zur inl. Gesellschaft entsandt hat (, EFG, 939). •Hinweis: Es geht im Streitfall um die Frage, ob die Klin., eine inl. GmbH, verpflichtet war, von der Arbeitsvergütung ihres Geschäftsführers, den ihre österreichische Muttergesellschaft zur Dienstleistung an die Klin. entsandt hatte, LSt einzubehalten und an das zuständige deutsche FA abzuführen. Das FG hat das im Gegensatz zum FA verneint. Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG hafte für die LSt nur, wer nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG als inl. Arbeitgeber LSt einzubehalten und abzuführen hat. Die Klin. sei jedoch nicht Arbeitgeber des Geschäftsführers; denn...