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Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels
Anmerkung zum
Nach dem besteht für ungewisse Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein steuerbilanzielles Rückstellungsgebot. Zugleich knüpft der IV. Senat des BFH an seine bisherige Rechtsprechung zur Rückstellungsbildung an und konkretisiert die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Verursachung einer Verbindlichkeit in der Vergangenheit. Hingegen wird die streitige Frage offen gelassen, ob die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit stets zur Bildung einer Rückstellung erforderlich oder ob die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit bei rechtlich schon entstandenen und nur der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten verzichtbar ist.
Die Kosten für die Zulassung eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels sind Herstellungskosten der Rezeptur, die ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist.
Da Aufwendungen für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einem Aktivierungsverbot unterliegen (§ 5 Abs. 2 EStG), gilt das Rückstellungsverbot für künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten in § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG n...