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Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt
Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich mit Erlass vom - VI 358 - S 7279 - 004 zur Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt, geäußert. Der BFH hat den NWB MAAAD-87605 (DStR 2011 S. 1463) um Vorabentscheidung zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Bauleistungen (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 UStG) gebeten:
Erlauben die europarechtlichen Vorgaben eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur für Dienstleistungen im Baugewerbe oder auch für (Bau-)Lieferungen?
Für den Fall, dass die unionsrechtliche Ermächtigung auch Baulieferungen umfasst: Darf der nationale Gesetzgeber eine Einschränkung dahingehend vornehmen, dass er die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur für Werklieferungen (nicht aber z. B. für Lieferungen von Baumaterial) einführt?
Ist es zulässig, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur dann gilt, wenn Bauleistungen an Bauunternehmer erbracht werden?
Ist im Fall der mangelnden Vereinbarkeit mit Unionsrecht die nationale Regelung insgesamt unanwendbar?
Bauträgern, die selbst steuerfreie Werklieferungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringen und unter Verwei...