Unentgeltliche Wertabgabe: Nichtunternehmerische Nutzung eines am angeschafften Kfz; Erwerb mit 50 %-igem Vorsteuerabzug
Leitsatz
§ 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG kommt gemäß Satz 2 der Norm in der bis geltenden Fassung u. a. nicht zur Anwendung
bei der Verwendung eines Fahrzeugs, bei dessen Anschaffung Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1b UStG nur zu 50 % abziehbar waren.
§ 3 Abs. 9a Satz 2 UStG in der bis zum geltenden Fassung findet in allen Fällen weiter Anwendung, in denen Fahrzeuge
nach dem und vor dem angeschafft worden sind und für die der halbe Vorsteuerabzug in Anspruch genommen
wurde (entgegen /04, BStBl I 2004, 864).
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Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2012 S. 487 EFG 2012 S. 563 Nr. 6 DAAAE-01533
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2011 - 5 K 180/11