Zur Steuerfreiheit einer Nachlasspflegschaft nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG (ehrenamtliche Tätigkeit)
Leitsatz
Die Führung einer Nachlasspflegschaft stellt keine steuerfreie Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 26 UStG dar.
Zum Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Unter die ehrenamtliche Tätigkeit fällt nur das unentgeltliche Tätigwerden bzw. Tätigwerden gegen bloßen Aufwendungsersatz
i. S. der §§ 1835, 1836a BGB a.F.
Die Führung von 40 Pflegschaften führt zu einer Berufsmäßigkeit i. S. des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB a.F.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 816 Nr. 13 EFG 2012 S. 663 Nr. 7 ErbBstg 2012 S. 148 Nr. 7 StBW 2012 S. 154 Nr. 4 TAAAE-01532
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.08.2011 - 5 K 138/10
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