Zur Frage eines einheitlichen Gewerbebetriebs bei einem Pferdehaltungs- und Reitschulbetrieb.
Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht in Form eines Totalgewinns.
Zwar sind dauernde Verluste ein Indiz gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Daraus auf Liebhaberei zu schließen ist aber
nur gerechtfertigt, wenn aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Stpfl. die verlustbringende Tätigkeit
nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.
Ist ein Betrieb trotz anfänglicher Verluste nicht als von Anfang an als unrentabel, sondern als steuerliche Einkunftsquelle
zu beurteilen, so spricht das für eine positive Totalgewinnprognose.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 198 Nr. 5 ZAAAE-01530
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.01.2011 - 4 K 268/09
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