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Wirtschaftsrecht; | Tabakwerberichtlinien
Mit hat der EuGH in der Rs. C-376/98 wie folgt entschieden: (1) Die Richtlinie 98/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen wird für nichtig erklärt. (2) Das Europäische Parlament und der Rat der EU tragen die Kosten des Verfahrens. Die Französische Republik, die Republik Finnland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.