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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 2097/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Offensichtlich unzutreffende Besteuerung durch den Abzug pauschaler Kraftfahrzeugkosten als Werbungkosten

Leitsatz

1. Ein Abzug pauschaler Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten kommt nicht in Betracht, wenn die Pauschale die tatsächlich angefallenen beruflichen Kosten erheblich (hier um mehr als 3.000 EUR) übersteigt und auch die Kostenerstattung des Arbeitgebers bereits die tatsächlichen Kosten überstiegen hat. Der Ansatz der Pauschale führt in einem solchen Fall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung.

2. Der Vorbehalt der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung gilt allgemein und ist nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Auch für die prozentuale Abweichung zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem pauschalierten Werbungskostenansatz kann es keine von vorn herein festgelegte Freigrenze geben.

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 103 Nr. 3
UAAAE-01523

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Sächsisches FG, Urteil v. 23.01.2012 - 6 K 2097/08

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