Investitionszulagenschädlichkeit der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern an Kooperationsunternehmen
Leitsatz
Die langfristige unentgeltliche Nutzungsüberlassung angeschaffter Wirtschaftsgüter an rechtlich unabhängige Kooperationsunternehmen
führt – abweichend von den Vorgängerregelungen – auch dann zum Verlust der Investitionszulage nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst.
b InvZulG 2007, wenn deren Benutzung auf die Erfüllung der Aufträge des Investors beschränkt ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 948 Nr. 15 EFG 2012 S. 870 Nr. 9 Ubg 2012 S. 560 Nr. 8 AAAAE-01521