Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verschmelzungen vor den Hintergründen des § 22 UmwStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 95 Das Bundesfinanzministerium hat am den Erlass zum Umwandlungssteuergesetz nach Einführung des SEStEG („UmwSt-Erlass”) veröffentlicht. Der folgende Beitrag untersucht, ob Rückumwandlungen einer Kapitalgesellschaft zur Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven führen und nimmt kritisch zu den entsprechenden Ausführungen im neuen UmwSt-Erlass Stellung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Einleitung
[i]Ziel des Umwandlungssteuergestzes Ziel des Umwandlungssteuergesetzes war und ist es, handelsrechtlich zulässige und betriebswirtschaftlich erwünschte Umstrukturierungen nicht durch die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven zu behindern. Diesem Ziel entsprechend ist es möglich, einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG steuerneutral zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft einzubringen. Hierdurch ist es in einem Kapitalgesellschaftskonzern steuerneutral möglich, z. B. aufgrund eines wachsenden Marktes für ein Geschäftsfeld, dieses Geschäft bei Vorliegen der Teilbetriebsvoraussetzungen in eine Tochterkapitalgesellschaft einzubringen und durch eine eigene Tochtergesellschaft einen verbesserten, zielgerichteten Marktauftritt zu erlangen. Dieser Beitrag...