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Einkommensteuer; | kein Kindergeldanspruch bei nur vorübergehender Dienstleistung im Inland
Bei Ausländern setzt die Kindergeldberechtigung neben dem gesicherten Aufenthaltsstatus im Regelfall auch die Absicht voraus, auf Dauer hier leben zu wollen (, rkr., EFG, 572). •Hinweis: Der Kl., ein japanischer Staatsangehöriger, der für die Dauer von rd. 5 Jahren von seinem japanischen Arbeitgeber an dessen deutsche Tochtergesellschaft abgeordnet worden ist, begehrte Kindergeld für seine im Juli 1994 nach Deutschland eingereisten beiden Kinder. Das FG verneinte die Kindergeldberechtigung. Nach § 62 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG hat ein ausl. AN, der von seinem Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt worden ist, selbst dann keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis ist. Für das Tatbestandsmerkmal ”v...