Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierungsklauseln bei der GmbH & Co. KG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-01412 Fragen der Bilanzierung sind in der GmbH & Co. KG aufgrund der vielfach divergierenden Interessen der Gesellschafter häufig Anlass für heftige Auseinandersetzungen. Die gesetzliche Situation ist nicht eindeutig. Zwar steht die Kompetenz zur Entscheidung über die Verwendung des Gewinns den Gesellschaftern zu. Ob überhaupt ein ausschüttbarer Gewinn vorhanden ist, ist jedoch davon abhängig, dass die Bilanz tatsächlich einen solchen ausweist. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Ausübung von Bilanzwahlrechten obliegt nicht den Gesellschaftern, sondern der durch ihre Geschäftsführerin vertretenen Komplementärin. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich unbedingt eine detaillierte Regelung der Problematik im Gesellschaftsvertrag.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Gesetzliche Situation
[i]Formelle BilanzierungskompetenzDie formelle Bilanzierungskompetenz betrifft die Frage, wer formal für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanz zuständig ist. Im Rahmen der Gewinnermittlung obliegt die Aufstellung des Jahresabschlusses der durch ihre Geschäftsführer vertretenen Komplementärin, die Feststellung des Jahresabschlusses dagegen der Gesellschafterversammlun...