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IWB 19/2000

Russische Föderation; | Steuern für die Finanzierung von Autostraßen

Für die Finanzierung des Straßenfonds der Föderation und der territorialen Straßenfonds dienen vier Steuerarten. Ihre Erhebung ist ab dem Steuerjahr 2000 auf der Grundlage des Gesetzes über die Straßenfonds der Russischen Föderation (Gesetz Nr. 1759-1 v. ) neu geregelt worden (s. Instruktion des Ministeriums für Steuern und Abgaben v. , registriert beim Ministerium für Justiz am 20. 6. 2000, veröffentlicht u. a. in Ekonomika i Zis'n, Moskau, Nr. 26/2000). Die Steuerarten sind: (1) Die Brenn- und Schmierstoffsteuer (Steuer für den Vertrieb von Benzin, Dieselöl, Autogas und Schmierstoffen). Bemessungsgrundlage ist der erzielte Erlös, bei Weiterverkäufen die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis jeweils ohne Mehrwertsteuer und andere Verbrauchsteuern. Die Er...

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