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Einkommensteuer; | Zulässigkeit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung
§ 50c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. vor Änderung durch das StandOG ist nicht anwendbar, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile veräußert wurden, im Zeitpunkt dieser Veräußerung noch beschränkt steuerpflichtig ist und erst im Anschluss daran unbeschränkt steuerpflichtig wird ().