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Umsatzsteuer; | zur Unternehmeridentifizierung beim Abzugsverfahren
Beim Abzugsverfahren nach §§ 51 ff. UStDV kann darauf verzichtet werden, dass der leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar aus dem Abrechnungspapier bestimmbar ist (, EFG, 829). •Hinweis: Grundsätzlich kommt für den Vorsteuerabzug nur diejenige gesondert ausgewiesene Steuer in Betracht, die in einem vom leistenden Unternehmer erstellten Abrechnungspapier enthalten ist, das dessen Identifizierung ermöglicht (, BStBl 1993 II, 205). § 51 UStDV sieht beim Abzugsverfahren Ausnahmen vor, sofern der Leistungsempfänger die USt im Rahmen des Abzugsverfahrens einbehält und an das FA abführt. Nach Auffassung des FG könne in einem solchen Fall auf die Identifizierbarkeit des Leistenden verzichtet werden. Im Streitfall sei der Senat aufgrund der getroffe...