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FG Niedersachsen 15.07.1999 XIV 347/93, IWB 17/2000

Einkommensteuer; | Einkommensermittlung einer ausländischen Familienstiftung

(1) Ist nach § 15 Abs. 1 AStG das Einkommen einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz im Ausland hat, den bezugsberechtigten Personen (anteilig) zuzurechnen, setzt dies die Ermittlung des Einkommens der Stiftung nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht und damit unter Berücksichtigung

von Werbungskostenpauschbeträgen, Sparer-Freibeträgen und Sonderausgaben voraus. (2) Einer gesonderten Feststellung des Stiftungseinkommens nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO bedarf es nicht (Nieders. , rkr., EFG 2000, 742). •Hinweis: Die Klin. erhielt ebenso wie ihre Schwester von der Stiftung, die ihre Mutter 1956 in Liechtenstein errichtet hatte, Geldzuwendungen in Höhe von zuletzt 20 000 DM pro Jahr. Das FA erfasste die Zahlungen als wiederkehrende Bezüge gemn. § 22 Nr. 1 EStG. Diese Behandlung sah das FG als nicht zut...

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