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Dienstwagen | 1 %-Regelung gilt nicht bei Nutzung nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Der Arbeitnehmer muss keinen geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung versteuern, wenn er den ihm vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen nur für berufliche Dienstfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Denn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht als private Fahrten anzusehen, sondern der beruflichen Sphäre zuzuordnen; dies ergibt sich aus der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sowie des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG .
[i]FA muss private Nutzungsmöglichkeit nachweisenDie 1 %-Regelung gilt damit nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für „echte” Privatfahrten nutzen kann, also über die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinaus. Denn dann spricht ein Anscheinsbeweis für eine tatsächliche private Nutzung. Das FA muss aber zunächst einmal nachweisen, dass eine solche Privatnutzung nach dem Arbeitsver...