vGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH für eine für die GmbH wertlose Tätigkeit
Leitsatz
Die Gehaltszahlungen einer Familien-GmbH an einen angestellten Senior-Gesellschafter, der auch an der Mutter-GmbH beteiligt
ist, sind als vGA anzusehen, wenn die ausgeübte Tätigkeit der lediglich Frachterlöse erzielenden GmbH nicht zugeordnet werden
kann und der beendeten Tätigkeit bei der Mutter-GmbH entspricht, welche nach dem abgefundenen Ausscheiden des Gesellschafters
die Pensionsrückstellungen und die dazugehörige Rückdeckungsversicherung weiterführt; sich mithin eine Fortsetzung der Tätigkeit
für die Mutter-GmbH vermuten lässt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.