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Allgemeines; | Zustellung von Schriftstücken
Die am ABl EG Nr. L 160 S. 37 ff. veröffentlichte VO (EG) Nr. 1348/2000 des Rates v. über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten soll nach ihrem Art. 25 am in Kraft treten. Zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes muss die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, die in einem anderen Mitgliedstaat zugestellt werden sollen, zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und beschleunigt werden.