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IWB 14/2000

Litauen; | Zulassung der elektronischen Signatur

Die Regierung in Vilnius hat ein Gesetz gebilligt, das die elektronischen Signaturen als rechtskräftiges Dokument anerkennt. Das Parlament wird den Gesetzentwurf in Kürze verabschieden. Der Entwurf entspricht den Grundzügen der einschlägigen EU-Direktive. Damit sind auf Wunsch der Privatwirtschaft in Litauen eine wichtige Lücke im Informationssektor geschlossen worden und eine Angleichung an das bereits seit Frühjahr dieses Jahres in Estland bestehende Gesetz erfolgt.

[KPB]

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